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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich

  1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Colostrum BioTec GmbH gelten gegenüber allen Kunden der Colostrum BioTec GmbH, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Die AGB in Ihrer jeweils gültigen Fassung stehen auf der Internetseite www.colostrum-biotec.de zur Einsicht und zum Abruf zur Verfügung.
  2. Kunde im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
  3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Colostrum BioTec GmbH mit ihren Vertragspartnern (Bestellern) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden. Im Falle von Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden sie dem Kunden in ihrer neuen Fassung in geeigneter Weise mitgeteilt. Den nach der Mitteilung abgeschlossenen Verträgen liegen nur noch die geänderten Bedingungen zugrunde.
  4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Colostrum BioTec GmbH gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Vertragsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt die Colostrum BioTec GmbH nicht an, es sei denn, sie stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Colostrum BioTec GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an diesen vorbehaltslos erbringt.

 

II. Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Waren in den jeweils aktuellen Werbemitteln ist freibleibend und stellt kein bindendes Angebot der dar. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Die Colostrum BioTec GmbH ist in der Entscheidung über die Annahme des Angebots frei.
  2. Der Kunde ist zwei Wochen an sein Angebot gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist. Änderungen und Ergänzungen des Angebots und der Auftragsbestätigung bedürfen der Textform.
  3. Der Vertrag kommt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der Ware durch die Colostrum BioTec GmbH zustande.
  4. Nimmt die Colostrum BioTec GmbH ein Angebot des Kunden nicht an, teilt sie dies dem Kunden mit. Unterbreitet die Colostrum BioTec GmbH dem Kunden in dem Fall ein Gegenangebot, kann der Kunde über die Annahme frei entscheiden.

 

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Werk zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und Kosten für Versand und Verpackung.
  2. Die in den jeweiligen Werbemitteln angegebenen Preise gelten zum Zeitpunkt der Herausgabe. Preisänderungen ab diesem Zeitpunkt bleiben vorbehalten. Preisänderungen bei bereits geschlossenen Verträgen sind ausgeschlossen. Die Colostrum BioTec GmbH ist bei Anschlussaufträgen nicht an vorhergehende Preise gebunden.
  3. Die Lieferung erfolgt – vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz – gegen Rechnung. Die Colostrum BioTec GmbH behält sich vor, die Auftragsabwicklung nur gegen Teilvorauskasse oder Gesamtvorauskasse vorzunehmen. In diesem Fall erhält der Kunde nach Eingang der Bestellung eine entsprechende Mitteilung.
  4. Falls nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen oder sonstige Leistungen ohne Abzug sofort nach Rechnungszugang fällig. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB berechnet, sofern die Colostrum BioTec GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Colostrum BioTec GmbH anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

IV. Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung ordnungsgemäß verpackt zum Transport übergeben wurde.

 

V. Lieferung, Versandkosten

  1. Zusätzliche notwendige Aufwendungen für spezielle Verpackungen beim Transport durch die Bahn oder Speditionen werden gesondert nach Art und Umfang berechnet.
  2. Die Colostrum BioTec GmbH ist zur Einhaltung der Lieferfrist nur verpflichtet, wenn der Kunde seine Vertragspflichten rechtzeitig erfüllt hat.
  3. Die Colostrum BioTec GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, falls ein Teil der bestellten Waren vorrübergehend nicht lieferbar ist. Dadurch entstehende zusätzliche Versandkosten trägt die Colostrum BioTec GmbH.
  4. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Colostrum BioTec GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z. B. Betriebsstörungen, gleich, wenn sie der Colostrum BioTec GmbH die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengung unmöglich machen. Den Nachweis über das Vorliegen einer solchen Störung hat die Colostrum BioTec GmbH zu führen. Die Colostrum BioTec GmbH hat den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Sie hat die Beeinträchtigung des Kunden so gering wie möglich zu halten. Der Kunde kann die Colostrum BioTec GmbH auffordern, innerhalb von zwei Wochen zu erklären, ob sie zurücktreten will oder innerhalb einer angemessenen Frist nachliefert. Erklärt sich die Colostrum BioTec GmbH nicht innerhalb der Frist, kann der Kunde vom nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Colostrum BioTec GmbH behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen sowie Erfüllung sämtlicher sonstiger aus dem Auftrag gegen den Kunden zustehender Ansprüche vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung der Colostrum BioTec GmbH.
  2. Eine Be- oder Verarbeitung durch den Kunden erfolgt unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB im Auftrag der Colostrum BioTec GmbH. Die Colostrum BioTec GmbH wird entsprechend dem Verhältnis des Nettofakturenwerts ihrer Ware zum Nettofakturenwert der zu be- oder verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Vorbehaltsware. Der Miteigentumsanteil dient zur Sicherstellung der Ansprüche der Colostrum BioTec GmbH gemäß Absatz 1.
  3. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Colostrum BioTec GmbH gehörenden Waren durch den Kunden, gelten die Bestimmungen der §§ 947, 948 BGB mit der Folge, dass der Miteigentumsanteil der Colostrum BioTec GmbH an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen gilt.
  4. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1. – 3. vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt. Pfändungen, Beschlagnahmungen und sonstige Gefährdungen des Eigentums durch Dritte, hat der Kunde der Colostrum BioTec GmbH unter Übersendung von Abschriften der betreffenden Unterlagen umgehend anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention der Colostrum BioTec GmbH trägt der Kunde, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
  5. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde hiermit bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche der Colostrum BioTec GmbH, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstigen berechtigten Ansprüchen gegen seine Kunden, an die Colostrum BioTec GmbH ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Colostrum BioTec GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Sie wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  6. Übersteigt der Wert, der für die Colostrum BioTec GmbH bestehenden Sicherheiten deren Gesamtforderungen um mehr als 20 %, so ist die Colostrum BioTec GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Colostrum BioTec GmbH verpflichtet.

 

VII. Gewährleistung

  1. Die Colostrum BioTec GmbH erbringt die zugesagte Leistung nach den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchenüblichen Sorgfalt.
  2. Der Kunde hat die Ware bei Annahme unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit und Vollständigkeit zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Die Nichterfüllung der Untersuchungs- und / oder Rügeobliegenheit führt zum Ausschluss der Gewährleistung, es sei denn der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Bei versteckten Mängeln ist die Rüge unverzüglich nach Feststellung zu erheben.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang der Sache.
  4. Die Kosten der Mängelbeseitigung trägt die Colostrum BioTec GmbH. Befindet sich die Sache nicht am Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs, so trägt der Kunde den Mehraufwand für die Nachbesserung. Dies sind insbesondere höhere Transportkosten. Weitere Ansprüche des Kunden gegen die Colostrum BioTec GmbH und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht für die Haftung wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  5. Die Colostrum BioTec GmbH schließt die Gewährleistung für Schäden aus, die in Folge unsachgemäßer Verwendung, Änderung oder Eingriffen an der Sache, durch den Kunden oder Dritte entstanden sind.
  6. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang. Keine Rückgriffsansprüche bestehen für nicht mit der Colostrum BioTec GmbH abgestimmte Kulanzregelungen. Sämtliche Rückgriffsansprüche setzen die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffsberechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten voraus.

 

VIII. Allgemeine Haftungsbeschränkungen

  1. In allen Fällen, in denen die Colostrum BioTec GmbH abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr, ihren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Unberührt bleiben die verschuldensunabhängige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für die Erfüllung einer Beschaffenheitsgarantie. Unberührt bleibt auch die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird. Diese Schadensersatzansprüche von Unternehmern verjähren in 12 Monaten ab Entstehung.

 

IX. Rücktritt

Die Colostrum BioTec GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 ZPO abgegeben oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.

 

X. Datenschutz

  1. Die Colostrum BioTec GmbH weist darauf hin, dass die im Rahmen der Bestellung erhobenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa des Bundesdatenschutzgesetzes oder des Informations- und Kommunikationsdienstgesetzes gespeichert werden. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte, die nicht im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung stehen, erfolgt nicht.
  2. Der Kunde hat die Möglichkeit, telefonisch, schriftlich, per Fax oder E-Mail Werbezusendungen der Colostrum BioTec GmbH zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs werden die Kundendaten für die Zusendung von Werbemitteln gesperrt.

 

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  1. Soweit sich in dem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz der Colostrum BioTec GmbH.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, ist der Sitz der Colostrum BioTec GmbH, sofern es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die Colostrum BioTec GmbH kann den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.

 

XII. Anwendbares Recht

Für sämtliche vertragliche Beziehungen der Colostrum BioTec GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

 

XIII. Salvatorische Klausel

Wenn eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist oder wird, berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bedingung möglichst nahe kommen.